27. Januar
Das Grundgesetz
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Die GedenktageVerfassungstag - 23. Mai
Der 23. Mai, der Jahrestag der Inkraftsetzung des Grundgesetzes ist zwar ein offizieller Gedenktag der Bundesrepublik, begangen wurde er aber kaum. Der Gründe, warum er in dem Kontext der örtlichen Arbeit von Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. in den Vordergrund gestellt wurde, können einer Ankündigung für das "Fest der Freiheit 2009", veröffentlicht im Gemeindebrief der Evangelischen Kirchengemeinde Duisburg-Hochfeld entnommen werden: Am 23. Mai 2009 "begeht" das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seinen 60. Geburtstag - und dies ist für uns eine Gelegenheit zu feiern. Die Triftigkeit eines solchen Grundes kann schon an den wichtigsten Jahrestagen deutlich gemacht werden: Ein Grund zu feiern - für alle Deutschen. Weil mit der Bundesrepublik im Westen erstmals nach 150jährigem Kampf eine lebensfähige Demokratie auf deutschem Boden geschaffen wurde. Deren Vorzüge kamen mit dem Beitritt der fünf Länder auf dem Gebiet der untergegangenen DDR vierzig Jahre später auch dem anderen Teil Deutschlands zu Gute. Ein Grund zu feiern, aber auch für alle Ausländer: Sie genießen hier im Wesentlichen dieselben Freiheiten wie die deutschen Staatsangehörigen. Quelle: Gemeindebrief Im Arbeitskonzept der RAG Rhein-Ruhr West von "Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V." heißt es ausführlicher: Deutschland als "zu spät gekommene Nation" hat den Gedanken der nationalen Einheit aus dem Staats-Motto "Einigkeit und Recht und Freiheit" immer stärker betont als die beiden anderen Inhalte. Demgegenüber ist eine positive republikanisch-demokratische Tradition, wie sie in Frankreich mit dem 14. Juli und in den Vereinigten Staaten von Amerika mit dem 4. Juli gepflegt wird, hier nicht gebildet worden. Dies ist angesichts der als Strafe für die nationalso-zialistische Gewaltherrschaft verstandenen Spaltung Deutschlands auch durchaus verständ-lich, bleibt aber ein Mangel. In den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland wurde im 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" der vorherrschende Antikommunismus verschmol-zen mit dem Gedenken an die Arbeiterproteste im Jahre 1953 in der damaligen DDR und den gesamtdeutschen Sehnsüchten nach einer Überwindung der politischen Spaltung. Eben wegen dieser Verbindung wurde der Gedenktag angesichts der nachlassenden Betonung der deutschen Einheit als "leeres Ritual" abgelehnt. Der 3. Oktober, der den 17. Juni als Staatsfeiertag ablöste, setzte in mancher Hinsicht eine fatale Tradition der jüngeren deut-schen Geschichte fort, den Umfang des Staatsgebietes ("Einheit") vor den Inhalt der Staats-ordnung ("Freiheit und Recht") zu setzen. Unsere Absicht: Stellt man hingegen statt des Begriffs "Einheit" die Verbindung "Recht und Freiheit" in den Vordergrund, läuft die Traditionslinie von der Paulskirchen-Verfassung über die Weimarer Verfassung zum Grundgesetz, wird deutlich, daß sich nach mehr als 150 Jahren auch in Deutschland eine Tradition der Freiheitsordnung nicht nur begehen, sondern - insbesondere nach der Wiedergewinnung der Einheit - auch feiern lässt. Gelänge dies auf breiter Ebene unter Einzug breiter Kreise der Bevölkerung, dann wäre auch der Beitrag zur politischen Bildung nicht zu unterschätzen: So manche Multi-Kulti-Kampagne, so manche Nothilfe für Minderheiten wäre vermutlich überflüssig, wenn die Diskriminierungsverbote in Artikel 3 des Grundgesetzes begriffen und gelebt würden. Wer die Freiheitsordnung des Pluralismus verteidigt, braucht z.B. keine besonderen Belehrungen zur religiösen Toleranz ... (Quelle: "Erinnern und Begreifen"- Bisherige und künftige Aktivitäten der Regionalen Arbeitsgruppe Rhein-Ruhr West von Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., September 2005, S. 35)
Alle näheren Informationen, Dokumente, Presseresonanzen und Fotos finden sich im Archiv.
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